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Als berufstypischer Nachweis gilt z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gewerbeschein, Eintrag in Handwerksrolle, Zulassungsurkunde der entsprechenden Kammer, im aktuellen Jahr gestempelter Presseausweis, Diplomatenausweis, Diplomatenpass (blau oder rot) oder Konsularausweis (weiß), Fahrlehrerausweis plus Nachweis der Selbstständigkeit, Taxi- und Mietwagenkonzession, aktuelle Kreditreformauskunft, Bestätigung durch Finanzamt oder Steuerberater o.Ä.